Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
Willkommen bei KlarSteuernGo! Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen unserem Steuerberatungs- und Steuertransparenz-Dienstleistungsunternehmen und unseren Steuerklienten. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Steuerberatungsvertrags und gelten für alle Arten von Steuerberatung, Steuerplanung und Steuerverwaltungsdienstleistungen, die wir für Privatpersonen und Unternehmen in der Schweiz anbieten.
2. Steuerbeziehung und Servicevereinbarung
2.1. Vertragsabschluss – Eine Steuerberatungsbeziehung wird durch die ausdrückliche Annahme eines Steuerauftrags durch KlarSteuernGo begründet. Eine erste Anfrage oder Beratung begründet noch keine verbindliche Steuerbeziehung.
2.2. Kundenmitwirkung – Der Kunde verpflichtet sich, alle für seine Steuerangelegenheiten relevanten Informationen und Steuerunterlagen vollständig und wahrheitsgemäss bereitzustellen und KlarSteuernGo über alle relevanten Entwicklungen bezüglich seiner steuerlichen Situation zu informieren, die unsere Dienstleistungen beeinflussen könnten.
2.3. Serviceumfang – Die spezifische Steuerberatungsverpflichtung ergibt sich aus dem individuellen Steuerberatungsvertrag. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfassen die Dienstleistungen keine spezialisierten Services, die externe Anbieter erfordern.
2.4. Steuerkommunikation – Der Kunde stimmt der Kommunikation per E-Mail, Telefon und anderen elektronischen Mitteln zu, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. KlarSteuernGo gewährleistet professionelle Steuerkommunikation entsprechend den Schweizer Beratungsstandards.
3. Honorare und Steuerabrechnung
3.1. Honorarvereinbarung – Sofern nicht anders vereinbart, werden Honorare basierend auf dem gewählten Steuerservicepaket zuzüglich zusätzlicher Leistungen und anfallender Steuern berechnet.
3.2. Serviceanzahlung – KlarSteuernGo ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung für die Reservierung und Bereitstellung von Steuerberatungsdienstleistungen zu verlangen. Die Aufnahme oder Fortsetzung von Dienstleistungen kann von der Zahlung einer Anzahlung abhängig gemacht werden.
3.3. Rechnungsstellung – Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich jährlich oder nach vereinbarten Zahlungsplänen für Steuerdienstleistungen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
3.4. Zusätzliche Steuerausgaben – Zusätzlich zu den regulären Steuerservice-Honoraren können notwendige Ausgaben wie Behördengebühren, Beschaffungskosten, externe Beratungskosten und Geschäftsreisekosten separat in Rechnung gestellt werden.
4. Haftung und Gewährleistung
4.1. Haftungsbeschränkung für Steuerdienstleistungen –
- KlarSteuernGo haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in der Erbringung von Steuerdienstleistungen.
- Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist auf einen Betrag von CHF 750.000 pro Schadensfall begrenzt.
- Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden oder in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
4.2. Verjährungsfrist – Schadensersatzansprüche gegen KlarSteuernGo verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
5. Steuervertraulichkeit und Diskretion
5.1. Vertraulichkeit – KlarSteuernGo verpflichtet sich zur strengen Vertraulichkeit bezüglich aller Steuerinformationen und Finanzangaben, die im Verlauf der Steuerberatungsbeziehung bekannt werden.
5.2. Referenznennung – Der Kunde stimmt zu, dass KlarSteuernGo ihn oder sein Unternehmen als Referenz nennen darf, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Dies schliesst spezifische Details über die Steuerangelegenheiten oder interne Finanzstrategien des Kunden nicht ein.
5.3. Datenschutz – Die Verarbeitung personenbezogener und steuerbezogener Daten erfolgt entsprechend unserer separaten Datenschutzerklärung, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen ist.
6. Beendigung der Steuerbeziehung
6.1. Kündigungsrecht – Die Steuerbeziehung kann sowohl vom Kunden als auch von KlarSteuernGo mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen beendet werden, sofern im Steuerberatungsvertrag nicht anders angegeben. Bei wesentlichen Änderungen der Serviceanforderungen kann eine andere Kündigungsfrist vereinbart werden.
6.2. Abschlussrechnung – Nach Beendigung der Steuerbeziehung erstellt KlarSteuernGo eine Abschlussrechnung für noch nicht berechnete Steuerdienstleistungen und Ausgaben. Vorauszahlungen werden entsprechend unserer Rückerstattungsrichtlinie angerechnet.
7. Rückerstattungsrichtlinie
KlarSteuernGo verpflichtet sich zu fairen und transparenten Abrechnungspraktiken für alle Steuerdienstleistungen. Unsere Rückerstattungsrichtlinie berücksichtigt Umstände, unter denen vorausbezahlte Serviceleistungen nicht genutzt werden konnten:
- Erstberatungsgebühr – Für alle Steuerdienstleistungen gibt es eine nicht rückerstattbare Erstberatungsgebühr von CHF 350 zur Abdeckung der vorläufigen Steuerbewertung und administrativen Einrichtung.
- Servicekündigung durch den Kunden – Bei Steuerservice-Kündigungen, bei denen bereits steuerliche Arbeiten begonnen wurden, wird eine anteilige Rückerstattung basierend auf dem Prozentsatz der abgeschlossenen Arbeiten abzüglich administrativer Gebühren erstattet. Für Steuererklärungsdienstleistungen ist keine Rückerstattung verfügbar, sobald Entwürfe dem Kunden präsentiert wurden.
- Temporäre Serviceunterbrechung – Kunden können bestimmte laufende Steuerdienstleistungen für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten unterbrechen, ohne den Vertrag vollständig zu beenden, vorausgesetzt, dies wird mindestens 21 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt. Jährliche Steuerservice-Honorare werden während dieser Zeit um 40% reduziert.
- Serviceanpassungen – Der Wechsel zu einem niedrigeren Steuerservicepaket kann eine Anpassungsgebühr beinhalten und erfordert eine Kündigungsfrist von mindestens 45 Tagen. Upgrades zu umfassenderen Steuerdienstleistungen können jederzeit ohne zusätzliche Gebühren vorgenommen werden.
- Serviceunterbrechungen – Für von KlarSteuernGo verursachte Steuerservice-Unterbrechungen, die länger als 72 Stunden dauern, haben Kunden Anspruch auf einen anteiligen Gebührenerlass für die Ausfallzeit plus eine zusätzliche Gutschrift von 15% der jährlichen Servicegebühr als Entschädigung.
- Höhere Gewalt – Bei Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks usw.) wird KlarSteuernGo sich bemühen, alternative Steuerlösungen zu finden, ohne zur Rückerstattung verpflichtet zu sein.
Alle Rückerstattungsanträge müssen schriftlich an [email protected] eingereicht werden. Die Bearbeitung von Rückerstattungen dauert in der Regel 7-10 Werktage ab dem Datum des genehmigten Antrags.
8. Compliance und Steuerethik
8.1. Steuerethik – KlarSteuernGo verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Vorschriften im Bereich der Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen. Der Kunde stimmt zu, bei notwendigen Überprüfungsmassnahmen zu kooperieren und erforderliche Steuerinformationen und Dokumente bereitzustellen, falls zutreffend.
8.2. Interessenkonflikte – KlarSteuernGo behält sich das Recht vor, Steuerbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, wenn Interessenkonflikte bestehen oder während der Steuerbeziehung entstehen, die die Qualität unserer Steuerdienstleistungen beeinträchtigen könnten.
9. Rechtliche Bestimmungen
9.1. Anwendbares Recht – Die Steuerbeziehung und alle damit verbundenen Ansprüche unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht.
9.2. Gerichtsstand – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Steuerbeziehung ist, soweit rechtlich zulässig, Basel, Schweiz.
9.3. Salvatorische Klausel – Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.